„Ein Jahr Corona-Krise im Gesundheitswesen“

Medienmitteilung von Physioswiss

 

Sursee, 31.03.2021

 

Ein Jahr Corona-Krise im Gesundheitswesen: Die Pandemie trifft die PhysiotherapeutInnen besonders

Als zentraler Pfeiler der Grundversorgung erbringen PhysiotherapeutInnen auch in der Pandemie täglich unverzichtbare Leistungen.

Die wirtschaftliche Bilanz nach über einem Jahr Pandemie ist für die Berufsgruppe ernüchternd: Von allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen
sind sie mit Abstand am stärksten betroffen. Es braucht dringend griffige Unterstützungsmassnahmen. Nur so kann eine weitere Verschlechterung der physiotherapeutischen Versorgung verhindert werden.

Trotz schwieriger Umstände und teils massiver Einschränkungen ihrer Berufsausübung: Die PhysiotherapeutInnen stellen seit Pandemie-Beginn sicher, dass PatientInnen die therapeutische Unterstützung
erhalten, die sie benötigen. Wirtschaftlich rechnet sich das für sie nicht. Das bestätigen die Fakten nach einem Jahr Corona-Krise.

2020 wurden weit weniger physiotherapeutische Behandlungen durchgeführt als in vergleichbaren Zeiträumen. Schon der erste Lockdown traf die Physiotherapie hart und sorgte für Umsatzeinbussen von
bis zu 100%. Von Januar bis September 2020 entgingen den PhysiotherapeutInnen gegenüber dem erwarteten Volumen ca. 95 Mio. Franken Erträge und dies allein im durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Bereich. Bis heute sind die Auslastung und Erträge nicht auf dem
Vor-Pandemie-Niveau und werden es auch noch lange nicht sein. Die seit Pandemie-Beginn erlittenen Ertragsausfälle hinterlassen grosse Lücken und das dauerhaft: Physiotherapeutische Leistungen lassen
sich nicht einfach aufholen, Ertragsausfälle nicht irgendwann kompensieren.

«Viele unserer Mitglieder befinden sich in einer schwierigen finanziellen Lage», hält Mirjam Stauffer,
Präsidentin von Physioswiss, fest. «Für viele unserer Berufsleute war es angesichts der veralteten Tarifstruktur und der nicht kostendeckenden Vergütung schon vor der Pandemie nicht möglich, Rücklagen
zu bilden. Und für die meisten Praxen ist es kaum denkbar, jetzt Kredite aufzunehmen. Das Risiko einer
anhaltenden Verschuldung ist schlicht zu gross.»

 

Hohe Kosten für Schutzmassnahmen

 

Zusätzlich zu den Ertragsausfällen und laufenden Mietkosten fällt der zeitliche und materielle Mehraufwand für Schutzvorkehrungen stark ins Gewicht. Kaum eine Berufsgruppe arbeitet so nah an ihren PatientInnen wie die PhysiotherapeutInnen, entsprechend strenge Schutzkonzepte werden in den Praxen
umgesetzt. Der laufend anfallende Zusatzaufwand erfolgt indes ohne Entschädigung: Weder der zeitliche Mehraufwand (Reinigung, Desinfektion, Umstellen der Arbeitspläne, Instruktionen etc.) noch die Mehrkosten für Verbrauchsmaterial (Desinfektionsmittel, Hygienemasken etc.) sind in der Tarifstruktur
der Physiotherapie abgebildet. Der Mehraufwand von durchschnittlich 14’000 Franken pro Vollzeitäquivalent und Jahr ist eine grosse Zusatzbelastung für eine Branche, in der zum Beispiel mit zwei Behandlungen pro Stunde nur knapp 100 Franken Umsatz generiert werden.

Ohne stichhaltige Begründung lehnte das Bundesamt für Gesundheit die Gewährung einer Aufwandpauschale, konkret 3.95 Franken mehr pro Behandlung, für Schutzmassnahmen bis jetzt ab. Schon
heute ist klar, dass die Schutzvorkehrungen noch lange zum Praxisalltag der PhysiotherapeutInnen
gehören werden. Physioswiss fordert darum eine Kurskorrektur und die Einführung einer neuen Tarifposition «Schutzmassnahmenpauschale» für die temporäre Übernahme der tatsächlich anfallenden
Kosten.

 

Verschlechterung der Versorgungssituation in der Physiotherapie verhindern

 

«Es braucht eine Unterstützung der PhysiotherapeutInnen zur Deckung ihres täglichen Mehraufwands
für Corona-Schutzmassnahmen», so Osman Bešić, Geschäftsführer von Physioswiss. «Die kumulierte
finanzielle Mehrbelastung durch die Kosten der Schutzmassnahmen und die nicht mehr aufholbaren
Ertragsausfälle bei gleichzeitig hohen Geschäftsmieten ist für viele PhysiotherapeutInnen eine grosse
Herausforderung.» Physioswiss fordert Bund und Kantone auf, dieser Entwicklung mit gezielten Massnahmen Gegensteuer zu geben, und langfristige Versorgungsprobleme in einem systemrelevanten Pfeiler der Grundversorgung zu verhindern.

 

 

Kontakt
Osman Bešić, Geschäftsführer Physioswiss
os*********@ph*********.ch
Tel. 079 / 277 84 85

 

Facts & Figures:
• 19.7 Mio. Franken weniger bezahlte allein die CSS-Versicherung in der ersten Pandemie-Welle an Physiotherapie und Chiropraktik.
• Hochgerechnet auf das gesamte erwartete Marktvolumen erlitt die Physiotherapie in den ersten neun Monaten 2020 somit ca. 95 Mio. Franken Ertragsausfälle und dies allein im OKP-vergüteten Bereich.
• Im selben Zeitraum gingen die ambulanten Gesamtkosten im Vergleich zu 2019 um nur 0.5% zurück – in der Physiotherapie betrug dieser Leistungsrückgang aber -6.4% pro versicherte
Person (MOKKE/BAG 2020). Die Physiotherapie ist also übermässig betroffen.
• Bis Ende 2020 konnten die Gesamtertragsausfälle in der Physiotherapie weder im OKP-Bereich noch in den anderen Leistungsbereichen kompensiert werden.
• Der Physiotherapie-Tarif in der OKP ist derweil seit 1998 praktisch unverändert – angesichts der Teuerung handelt es sich faktisch um eine konstante Lohnsenkung über die letzten 25 Jahre.
• 292 Franken pro Woche und Vollzeitäquivalent betragen die ungedeckten Mehrkosten für den pandemiebedingten Mehraufwand im Durchschnitt. Hochgerechnet auf ein Jahr haben die PhysiotherapeutInnen damit schon gut 14’000 Franken Vorleistungen für Schutzmassnahmen pro Jahr und Vollzeitäquivalent getroffen, für deren Entschädigung sich niemand zuständig fühlt.
• Die Abgeltung für Tele-Physiotherapie ist gemäss BAG-Empfehlung limitiert auf einmal pro Tag und PatientIn (22 Taxpunkte). Das ergibt durchschnittlich 23 Franken für eine reguläre Konsultation, die normalerweise ungefähr eine halbe Stunde dauert. Von den Versicherern im Bereich UVG/IV/MV wird dieselbe Leistung derweil mit 48 CHF abgegolten. Eine Ungleichbehandlung derselben Leistung, je nach Kostenträger.
• 86% aller Praxen sind Mieter. Mietkosten machen bei fast der Hälfte von ihnen einen Viertel und mehr der Gesamtkosten aus.
• 58.5% aller Physiotherapie-Praxen haben bis heute keinen Mietzinserlass bekommen und bezahlten die volle Miete auch während des Lockdowns, als die Berufsausübung massiv eingeschränkt war.

 

 

 

 

Hier geht es zur Medienmitteilung von Physioswiss (PDF Dokument): Medienmitteilung_Physioswiss vom 31.3.2021

ROAD TO TAUPO

Seit bald 13 Jahren darf ich einen äusserst erfolgreichen Unternehmer, Historiker, Publizist und Triathleten betreuen. Er bereitet sich auf die Ironman 70.3 World Championships im neuseeländischen Taupo vor.

Ursprünglich waren die Championships auf 2020 angesetzt, aufgrund der SARS-CoV-2 Pandemie wurden sie aber auf Dezember 2022 verschoben.

Auf seiner Website Road-To-Taupo finden Sie interessante Beiträge unter Anderem zum Trainingsaufbau, Kraft, Gesundheit, Entspannung aber auch zur aktuellen Covid-Pandemie. https://www.road-to-taupo.ch

NEUES CORONAVIRUS ZU GAST IN ZÜRICH!

Was zu erwarten war ist nun eingetroffen.

 

Neues Coronavirus ist zu Besuch in Zürich!

 

Grund zur Panik? Eher nein.

Grund zur Vorsicht? Eher ja. Ganz besonders, wenn Sie ein geschwächtes Immunsystem haben.

Hoffentlich haben Sie bereits im Vorfeld für ein möglichst starkes Immunsystem gesorgt. Es ist von grossem Vorteil, wenn Sie zumindest ab jetzt für ein kompetentes Immunsystem sorgen. 

 

Was kann man tun, um das Virus möglichst nicht persönlich bei sich beherbergen zu müssen?

 

  • Hygiene (Hände gut mit Seife waschen, desinfizieren, möglichst nicht ins Gesicht gehen mit den Händen, in die Armbeuge / ein Papiertaschentuch Husten & Niesen, auf das Händeschütteln verzichten, 2 Meter Abstand von hustenden und niesenden Menschen halten, Menschenansammlungen meiden, Räume regelmässig lüften, ‚Risikogebieten‘ fern bleiben, bei Husten & Fieber am Besten zu Hause bleiben und zum Beispiel den Hausarzt kontaktieren um das weitere Vorgehen zu besprechen, die Empfehlungen / Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG beachten und möglichst befolgen.
  • Es sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

So schützen wir uns gemäss BAG:

Die Website des Bundesamtes für Gesundheit klärt auf und hält Sie über die aktuelle Situation auf dem Laufenden: Bundesamt für Gesundheit – Coronavirus

 

Aktualisierte Empfehlungen vom 3.6.2020

Link zur Website vom Bundesamt für Gesundheit: BAG – Kampagne – NEUES CORONAVIRUS

 

Aktuelle Situation im Kanton Zürich (16.3.2020, 19.00 Uhr)

Im Kanton Zürich sind zurzeit 270 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden (Stand 16.3.2020, 12.00 Uhr).

Die Schnelligkeit der Ausbreitung des Coronavirus und der Schutz der am meisten gefährdeten Personen kann durch die Mitwirkung der Bevölkerung wesentlich beeinflusst werden. Informieren Sie sich hier regelmässig über die wichtigsten Fakten, Verhaltens- und Hygieneregeln und die im Kanton Zürich gültigen Regelungen. Diese Webseite wird laufend aktualisiert.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Ab 17.3.2020 sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben.

Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

 

 

Aufzeichnung der Medienkonferenz  Kanton Zürich „Aktuelle Lage Coronavirus“ vom 13.3.2020


Zur Medienmitteilung des Kanton Zürich vom 13. März 2020

Mitteilung der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich 13.3.2020:

Aktuelle Situation im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich sind zurzeit 140 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden (Stand 13.3.2020, 17.30 Uhr). Davon sind elf Person bereits genesen.

Die Lageentwicklung bleibt schwierig abschätzbar. Die Schnelligkeit der Ausbreitung des Coronavirus und der Schutz der am meisten gefährdeten Personen kann durch die Mitwirkung der Bevölkerung wesentlich beeinflusst werden. Informieren Sie sich hier regelmässig über die wichtigsten Fakten, Verhaltens- und Hygieneregeln und die im Kanton Zürich gültigen Regelungen.

Mitteilung der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich 2.3.2020:

Wir bitten die Bevölkerung, dass sich nur noch Personen mit behandlungsbedürftigen Beschwerden von Zuhause aus beim Ärztefon (Tel. 0800 33 66 55) melden. Für sie wird weiterhin der Transport in die designierten Spitäler organisiert, falls eine Abklärung und Behandlung nötig ist. Personen mit grippeähnlichen Symptomen sollen zuhause bleiben, den Kontakt mit anderen so weit wie möglich meiden und erst wieder zur Arbeit oder in die Schule gehen, wenn sie gesund sind. Personen, die in einer solchen Situation nicht durch Freunde oder Familienangehörige betreut werden können, können sich bei der kantonalen Hotline 0800 044 117 melden. Anschliessend wird die nötige Unterstützung organisiert. Wer zuhause schwer erkrankt, wird in ein designiertes Spital transportiert und dort behandelt.

Auf Abklärungen (Rachenabstriche) von möglichen Coronavirus-Fällen ausserhalb der designierten Spitäler ist zu verzichten.

Im Weiteren verweisen wir auf die Empfehlungen des BAG.

Die Gesundheitsdirektion wird morgen über allfällige weitere Massnahmen und Empfehlungen auch die Veranstaltungen betreffend informieren.

 

Hotlines 24h erreichbar

 

  • Die Hotline für Veranstalter und Gemeinden ist erreichbar über die Telefonnummer 0800 044 117.
  • Für medizinische Fragen rund um das Coronavirus steht das Ärztefon unter der Telefonnummer 0800 33 66 55 zur Verfügung.
  • Das Bundesamt für Gesundheit bietet eine Hotline unter der Telefonnummer
    058 463 00 00 an.
     

 

 

 

Viel Erfolg beim Gesund bleiben und weiterhin viel Lebensfreude, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit, wünscht Ihnen
Ihr Christoph Bähler

 

Therapie Bellevue